Rn. 230e

Stand: EL 172 – ET: 04/2024

Der entgeltliche Erwerber einer Milchreferenzmenge hat diese mit ihren AK zu aktivieren und kann darauf AfA (Nutzungsdauer 10 Jahre) vornehmen; bei nach dem 31.03.2005 entgeltlich erworbenen Milchlieferrechten ist der 31.03.2015 als Endzeitpunkt für die lineare AfA zu berücksichtigen (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 28; BFH vom 29.04.2009, BStBl II 2010, 958).

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