Rückzahlungen von WK führen im Jahr des Zuflusses zu Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen vorher als WK abgezogen worden waren, BFH vom 22.09.1994, IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499; BFH vom 13.07.2000, VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470; BFH vom 26.11.2008, X R 24/08, BFH/NV 2009, 568 jeweils mwN; gleichgültig ist, ob sie von einem Dritten erstattet werden.
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