Rn. 58

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Der Verlust kann 1 Jahr zurückgetragen werden, wobei der Rücktrag zweifach begrenzt ist:

(1) auf einen Betrag von EUR 511 500 ab VZ 2002, bis VZ 2000 DM 2 Mio, bis VZ 2001 DM 1 Mio (§ 10d Abs 1 S 1 EStG), wobei diese Begrenzung zusammengefasst für alle negativen Einkünfte gilt;
(2) der Rücktrag ist als Folge des vertikalen Verlustausgleichs einkunftsartenbezogen begrenzt (§ 10d Abs 1 S 2ff EStG); zur Begrenzung des vertikalen Verlustabzugs s Rn 26.

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