In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind und die nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt werden. Es handelt sich um Detailangaben

  • zu nach § 3 Nr. 40, 41 EStG steuerfreien in- und ausländischen Einkünften aus Kapitalbeteiligungen und den damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Zeilen 22–23a),
  • Anleger-Freistellungsgewinn bei Investmenterträgen bei natürlichen Personen als Organträger (Zeilen 23b-23c);
  • Korrekturen bei einer Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung (Zeile 24),
  • zu Daten für die Anwendung der Zinsschranke (Zeilen 27–30),
  • Korrekturen, wenn die Organgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt ist (Zeilen 30a-30d);
  • Angaben zum Progressionsvorbehalt bei DBA-Freistellung, die erforderlich sind, wenn Organträger eine natürliche Person ist oder eine Personengesellschaft, soweit an ihr natürliche Personen beteiligt sind (Zeilen 31, 32),
  • der bei dem Organträger zu berücksichtigende Sanierungsertrag (Zeile 33).

Die in den Zeilen 22 ff. enthaltenen Werte werden gesondert festgestellt und zum Teil in die Zeilen 27 ff. des Vordrucks OT des Organträgers übernommen.

Ist die Organgesellschaft zugleich Organträger, sind in diese Zeilen nur die eigenen Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen, nicht die der nachgeschalteten Organgesellschaften.

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