Beistandsleistung

Eine ihrem Inhalt nach wirtschaftliche Tätigkeit wird auch nicht dadurch zur Ausübung hoheitlicher Gewalt, dass sie im Wege der Amtshilfe für den wirtschaftlichen Bereich eines anderen Hoheitsträgers erfolgt (>BFH vom 14.3.1990, I R 156/87, BStBl II S. 866).

Hoheitsbetrieb

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer jPöR

>BMF vom 11.12.2009, BStBl I S. 1597

(Anlage 11 I)

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