Durch die Änderung der Finanzverwaltungsauffassung wird die Komplexität und der Dokumentationsaufwand einer Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift, auf die viele Unternehmer gerne verzichten würden, erheblich erhöht. Das BMF hätte sich einen Gefallen damit getan, eine Änderung der Norm im Rahmen des JStG 2020 anzustoßen. Vorlieferanten werden sich zur Vermeidung von Umsatzsteuernachzahlungen an den UStAE gebunden sehen und fortan geneigt sein, ohne Umsatzsteuer abzurechnen. Betreiber von Seeschiffen werden wiederum auf den Gesetzeswortlaut abstellen, um die Versagung von Vorsteuerabzugsbeträgen zu vermeiden. Letztlich werden Steuerberater ihre Fähigkeiten als Mediator zwischen den Vertragsparteien zeigen und den zusätzlichen Dokumentationsaufwand vermitteln müssen. So wird u.a. erforderlich sein, den tatsächlichen Einsatz der Schiffe zukünftig gegenüber der Finanzverwaltung zu dokumentieren und offenzulegen. Die Nichtbeanstandungsregelung galt nur für Umsätze bis Ende März 2021.[38]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge