Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sind unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten (WK) oder Betriebsausgaben (BA; § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG) abziehbar. In EStB 2019, 183 hatten wir die hierbei ab VZ 2014 zu beachtenden Grundsätze, Neuerungen und Besonderheiten umfassend dargestellt. Zwischenzeitlich haben sich – vor allem im Hinblick auf die ab 2014 geltende gesetzliche Neuregelung (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v. 20.2.2013, BStBl. I 2013, 188) – einige Zweifelsfragen ergeben, die die Rechtsprechung beschäftigt haben bzw. über anhängige Revisionen auch weiterhin beschäftigen werden. Wir nehmen dies zum Anlass, nachfolgend auf die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung hinzuweisen, die der Rechtsanwender kennen und beachten sollte.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

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