Rz. 146
[Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gibt die FinB der zuständigen Berufskammer Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 411 AO). Wegen der Einzelheiten dieser Anhörung wird auf die Kommentierung zu § 411 AO hingewiesen.
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