Vorfälligkeitsentschädigung

Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung mit Tilgungsrechner der KfW-Webseite

(Quelle: Tilgungsrechner KfW-Bank)

Unternehmer Horst Neumann benötigt für die Umwandlung seines Betriebs auf Energieträger im Sinne dieses Programms ein Darlehen in Höhe von 1.000.000 EUR. Die Fördervoraussetzungen des Programms 270 sollen als erfüllt gelten. Das Darlehen soll in 20 Jahren vollständig getilgt sein. Als tilgungsfreie Anlaufjahre sollen die ersten 3 Jahre vereinbart werden. Als Risikogruppe soll die Einteilung "A" gelten.

 
Modernisierungskosten gesamt 1.000.000 EUR
davon 50 Mio. EUR Förderung möglich 1.000.000 EUR
Auszahlungssatz 100 %
Laufzeit 20 Jahre
tilgungsfreie Anlaufjahre 3 Jahre
erste Zinsbindungsfrist 10 Jahre
Sollzinsen laut Förderprogramm 1,03 %
Effektivzins laut Förderprogramm 1,03 %
anfänglicher Tilgungssatz 5,88 %
Turnus vierteljährlich

Phase 1: Tilgungsfreie Jahre

 
Quartal Tilgung Zinsen Annuität Restschuld
1 – 12 0,00 2.575,00 2.575,00 1.000.000,00
Summe 0,00 30.900,00 30.900,00 1.000.000,00

Phase 2: Tilgungsperiode bis zum Ende der ersten Zinsbindungsfrist

 
Quartal Tilgung Zinsen Annuität Restschuld
13 14.705,88 2.575,00 17.280,88 985.294,12
14 14.705,88 2.537,13 17.243,01 970.588,24
15 14.705,88 2.499,26 17.205,14 955.882,35

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39 14.705,88 1.590,44 16.296,32 602.941,24
Summe 397.058,76 87.133,45 484.192,21 602.941,24

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