Rz. 10
Das Beratungsfacharztverfahren wurde nur in ländlichen Teilgebieten von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt, in denen der D-Arzt verkehrstechnisch schlecht erreichbar war. Das Beratungsfacharztverfahren ist ebenso wie das H-Arzt-Verfahren ausgelaufen (vgl. Rz. 11). Stattdessen wird die Versorgung der Unfallverletzten nach den besonderen Verfahren auf Durchgangsärzte beschränkt.
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