Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch Art. 15 des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 1.1.2020 eingeführt. Durch Art. 14c und 14d des Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz – MTA-RefG) v. 24.2.2021 (BGBl. I S. 274) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 15.12.2020 angefügt und sogleich Abs. 3 Satz 1 geändert mit Wirkung zum 4.3.2021. Durch Art. 14a des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (ImpfPrG) v. 10.12.2021 (BGBl. I S. 5162) wurde mit Wirkung zum 25.12.2021 Abs. 3 Satz 1 ergänzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge