Die durchschnittlichen Herstellungskosten des Gebäudes entsprechen dem bundesdurchschnittlichen Baukostenniveau. Durch den Regionalfaktor wird das regionale Baukostenniveau abgebildet (§ 36 Abs. 3 ImmoWertV). Es ist der Regionalfaktor anzuwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Sachwertfaktors verwendet hat (§ 190 Abs. 5 Satz 2 BewG). Der Regionalfaktor beträgt 1,0, soweit kein geeigneter (= modellkonformer) Regionalfaktor des Gutachterausschusses zur Verfügung steht.

Der Regionalfaktor ist eine vom Gutachterausschuss festgelegte Modellkomponente (§ 36 Abs. 3 ImmoWertV). Er wird, anders als der Sachwertfaktor, nicht abgeleitet.

Beraterhinweis Ob ein Regionalfaktor tatsächlich das regionale Baukostenniveau abbildet, ist für die Ermittlung des Grundbesitzwertes unerheblich. Entscheidend ist die modellkonforme Anwendung von Regionalfaktor und Sachwertfaktor.

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