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Von der Möglichkeit, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Bagatellbetrag entsprechend der jährlichen Steigerung der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) anzuheben und dabei jeweils auf 10,00 EUR nach unten oder oben zu runden, hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht.

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