Rz. 27
Der Begriff der beitragsfreien Zeiten ist definiert in § 54 Abs. 4. Beitragsfreie Zeiten sind demnach:
- Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 ff.),
- die Zurechnungszeit (§§ 59) sowie
- Ersatzzeiten (§ 250, kaum noch von praktischer Bedeutung).
Dies gilt allerdings nur insoweit, als für diese belegten Zeiten nicht auch Beiträge gezahlt worden sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen