Rz. 12

Die persönlichen Entgeltpunkte (Ost) aus der Umwertung (s.o.) erhöhen sich bei den Waisenrenten wie folgt (Abs. 5):

In der Angestellten/Arbeiterrentenversicherung (seit 1.1.2005: allgemeine Rentenversicherung)

  • um 36,8967 Entgeltpunkte bei der Halbwaisenrente,
  • um 33,3374 Entgeltpunkte bei der Vollwaisenrente.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Arbeitsjahre im Bergbau)

  • um 27,6795 Entgeltpunkte bei der Halbwaisenrente,
  • um 24,9999 Entgeltpunkte bei der Vollwaisenrente.

Der in der knappschaftlichen Rentenversicherung geringere Entgeltpunktezuschlag führt wegen des dort höheren Rentenartfaktors (§ 82) zum gleichen Rentenbetrag.

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