Zu der in 2008 eingeführten Abgeltungsteuer hat das BVerfG bislang noch kein Verfahren zur Entscheidung angenommen; nach den Ausführungen des FG Niedersachsen waren hierzu bisher vier Verfahren anhängig, bei denen der geltend gemachte Verfassungsverstoß jedoch nicht die Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer an sich betraf[29]. Vielmehr ging es darum, ob der Ausschluss der Abgeltungsteuer – also die Nichtanwendung auf ähnliche Sachverhalte – mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist[30].
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