Tz. 1575

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Auch wenn eine Kap-Ges als Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Pers-Gesellschaft (ohne gew Prägung oder Infizierung) eine feste Geschäftseinrichtung iSd Art 5 OECD-MA begründet, dh die BetrSt-Eigenschaft erfüllt ist, führt dies nicht zu Unternehmensgewinnen iSd Art 7 OECD-MA. Eine derartige Gesellschaft erzielt Eink aus V + V, Zinsen, Dividenden etc nach den Art 6ff OECD-MA (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258), dh es kommt abgesehen von den Grundstücks-Eink zur Besteuerung im Wohnsitzstaat und nicht im Sitzstaat der Pers-Ges.

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