Tz. 513
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Durch die Verordnung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Abs 1 AStG in den Fällen der grenzüberschreitenden Funktionsverlagerung v 12.08.2008 (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV, BGBl I, 1680) wurden vielfältige Auslegungsfragen ergänzend geregelt. Allerdings bleiben auch wichtige Anwendungsfragen "offen", zu denen die Fin-Verw mit den Verwaltungsgrundsätzen Funktionsverlagerung, nachfolgend Verw-Grds FVerl (s Schr des BMF v 13.10.2010, BStBl I, 774), umfassend Stellung genommen hat. Im Rahmen des Amtshilfe-RLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I, 1809) erfolgte faktisch eine Ausweitung des Anwendungsbereiches, in dem der bisherige Anwendungsbereich des § 1 AStG "Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen" allgemein auf Pers-Ges und BetrSt ausgedehnt wurde.
Tz. 514
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Zu beachten ist, dass der BR (s BR-Drs 352/08) es für erforderlich gehalten hatte, dass die 2008 eingeführten neuen ges Regelungen iRe Gesetzes-Rechtsfolgeabschätzung hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Unternehmen und die Fin-Verw in den nächsten fünf Jahren geprüft werden und der BR von der B-Reg über entspr Erkenntnisse unterrichtet werden soll. Nach dem Zwischenbericht der B-Reg liegen noch keine umfassenden Praxiserkenntnisse vor.
Zu "internationalen Rechtsgrundlagen"s Tz 698.
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