Neue Funktionsverlagerungsverordnung

Der Bundesrat hat am 7.10.2022 einer neuen Funktionsverlagerungsverordnung zugestimmt.

Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1259) wurden die Regelungen zum Fremdvergleichsgrundsatz an die aktuellen OECD-Verrechnungspreisleitlinien angepasst und neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurden die Bestimmungen zur Funktionsverlagerung konkretisiert und in einen neuen Absatz 3b in § 1 AStG überführt.

Regelungen zum Transferpaket

Regelungen zum Transferpaket aus der bisherigen Funktionsverlagerungsverordnung werden nun im Gesetz definiert. Dadurch verweisen die entsprechenden Regelungen der bisherigen Funktionsverlagerungsverordnung nicht mehr auf die aktuelle Fassung des Gesetzes und wurden dort durch die Aufnahme ins Gesetz obsolet. Die seit 2008 existierende Funktionsverlagerungsverordnung wird daher aktualisiert. Die überarbeitete Verordnung soll dabei nicht über die bisherige hinausgehen, sondern ordnet die Regelungen in Abgrenzung zum Gesetz neu.

In diesem Zusammenhang sollen auch Unklarheiten und Anwendungsprobleme der bisherigen Fassung beseitigt werden.

Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes nach § 1 Absatz 1 des Außensteuergesetzes in Fällen grenzüberschreitender Funktionsverlagerungen (Funktionsverlagerungsverordnung – FVerlV)