Tz. 469

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

In der Praxis werden Kosten der Personalverwaltung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften nicht umgelegt, da dies Personalangelegenheiten der Holding betrifft. Grundsatzkosten (zB Zentralsteuerung von Schlüsselposten im Unternehmen, Entwicklung von Musterarbeitsverträgen etc) sind zwar dem Geschäftsfeld "Konzernleitung" zuzuordnen, würden aber auch im Fall des outsourcings der Tätigkeit bei den Beteiligungsgesellschaften anfallen und sind daher mit dem Fremdvergleichspreis (falls ermittelbar), hilfsweise mit dem Cost-plus-Preis weiterberechenbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge