Tz. 469
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
In der Praxis werden Kosten der Personalverwaltung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften nicht umgelegt, da dies Personalangelegenheiten der Holding betrifft. Grundsatzkosten (zB Zentralsteuerung von Schlüsselposten im Unternehmen, Entwicklung von Musterarbeitsverträgen etc) sind zwar dem Geschäftsfeld "Konzernleitung" zuzuordnen, würden aber auch im Fall des outsourcings der Tätigkeit bei den Beteiligungsgesellschaften anfallen und sind daher mit dem Fremdvergleichspreis (falls ermittelbar), hilfsweise mit dem Cost-plus-Preis weiterberechenbar.
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