Tz. 301

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Letztendlich um "Ausreißer", die sich trotz qualifiziertem Datenbankscreening ergeben können, einzufangen, sehen die Verw-Grs 2005 noch die statistische Bandbreitenbeschränkung vor. Es ist international üblich, durch Bildung von Quartilen eine Bandbreitenverengung in der Form herbeizuführen, dass die kleinsten und größten Werte jeweils im Ausmaß von 25 % der Gesamtmenge der Vergleichswerte ausgeschieden werden.

 

Beispiel:

Die inl X-GmbH ist ein konzernzugehöriges Unternehmen und vertreibt eine bestimmte von ihrer ausl MG hergestellte Produktpalette. Die X-GmbH übt lediglich Routinefunktionen (s Tz 323ff) aus. Um die Angemessenheit der Preisgestaltung zwischen der Produktions-MG und der X-GmbH in den Jahren 01 bis 03 darzulegen, hat die X-GmbH einen Nettorenditenvergleich erstellt und der Außenprüfung vorgelegt. Durch eine Datenbankrecherche wurden 20 unabhängige Fremdunternehmen als mögliche Vergleichsunternehmen identifiziert. Für 13 dieser Unternehmen konnte anhand weiterer Recherchen eine zumindest eingeschr Vergleichbarkeit festgestellt werden. Um Sondereffekte einzelner Jahre zu reduzieren, wurden nicht die Ergebnisse eines einzigen Jahres, sondern die Ergebnisse einer Dreijahresperiode herangezogen (Mehrjahresanalyse).

Netto-Margen (Betriebsergebnis) der Vergleichsunternehmen

 
Beobachtete Vergleichsunternehmen Jahr 01 Jahr 02 Jahr 02 Vergleichswerte (Durchschnitt)
U-1 ./. 1,5 % ./. 1,2 % ./. 0,9 % ./. 1,2 %
U-2 0,7 % 0,8 % 0,3 % 0,6 %
U-3 1,9 % 2,0 % 2,4 % 2,1 %
U-4 2,4 % 2,2 % 2,0 % 2,2 %
U-5 2,3 % 2,4 % 2,2 % 2,3 %
U-6 2,5 % 2,7 % 2,9 % 2,7 %
U-7 3,2 % 3,0 % 2,8 % 3,0 %
U-8 3,1 % 3,2 % 3,0 % 3,1 %
U-9 3,4 % 3,2 % 3,3 % 3,3 %
U-10 3,6 % 3,4 % 3,2 % 3,4 %
U-11 4,0 % 3,6 % 3,8 % 3,8 %
U-12 4,2 % 4,6 % 4,4 % 4,4 %
U-13 5,6 % 5,8 % 6,0 % 5,8 %

Lösungsweg:

Da die X-GmbH lediglich Routinefunktionen ausübt, kann die notwendige Verrechnungspreisabgrenzung aufgrund einer Datenbankanalyse, die Nettorenditen von vergleichbaren unabhängigen Unternehmen enthält, erstellt werden. Da die X-GmbH lediglich eine eingeschr Vergleichbarkeit mit den Fremdunternehmen dargelegt und geeignetere Verfahren zur Bandbreitenverengung nicht angewandt hat, ist der Interquartilbereich (1. bis 3. Quartil) der Vergleichswerte als maßgebliche Bandbreite zu betrachten.

Das 1. Quartil ist in folgenden drei Schritten zu ermitteln:

1. Die Vergleichswerte sind in aufsteigender Reihenfolge zu sortieren (s obige Tabelle)
2.

Die Anzahl der Beobachtungen ist mit 25 % zu multiplizieren (13 Beobachtungen × 25 % = 3,25).

Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass der zu ermittelnde Quartilswert zwischen dem Vergleichswert für das 3. beobachtete Unternehmen (= 2,1) und dem Vergleichswert für das 3. beobachtete Vergleichsunternehmen (= 2,2) liegt.

3.

Bei der Entsch darüber, wann und ggf wie zwischen zwei Werten interpoliert werden muss, kann der nachfolgenden (international üblichen) Vorgehensweise gefolgt werden:

Wenn sich aus dem 2. Schritt keine ganze Zahl ergibt (z. B. 3,25 oder 3,5 oder 3,75), bestimmt sich der Wert für das 1. Quartil anhand des Wertes der nächst höheren Beobachtung (hier: aus dem Vergleichswert für U-4 = 2,2). Hätte sich aus dem 2. Schritt eine ganze Zahl ergeben (z. B. 3,0), würde sich das 1. Quartil aus dem Mittelwert (arithmetisches Mittel) der Werte für U-3 und U-4 ergeben (2,1 + 2,2 : 2 = 2,15).

In gleicher Weise ermitteln sich die Werte für das 3. Quartil oder für den Median. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass im 2. Rechenschritt die Anzahl der Beobachtungen mit 75 % (wenn das 3. Quartil ermittelt werden soll) bzw. mit 50 % (wenn der Median ermittelt werden soll) zu multiplizieren ist. Das 3. Quartil ermittelt sich somit wie folgt: Anzahl der Beobachtungen × 75 % = 13 × 75 % = 9,75.

Da 9,75 keine ganze Zahl ist, ist der für die nächst höhere Beobachtung (U-10) ermittelte Vergleichswert (= 3,4) für die Bestimmung des Wertes des 3. Quartils maßgeblich.

Lösung:

Im Dreijahresdurchschnitt ergibt sich eine maßgebende Fremdvergleichsgewinnbandbreite von 2,2 % bis 3,4 %.

Abwandlung:

Bei einer geringeren Anzahl von beobachteten Fremdvergleichsunternehmen würden sich die Quartile und der Median wie folgt berechnen:

 
n = n = 12 n = 11 n = 10 n = 9
Anzahl Daten
U- 1 ./. 1,2 % ./. 1,2 % ./. 1,2 % ./. 1,2 %
U- 2 0,6 % 0,6 % 0,6 % 0,6 %
U- 3 2,1 % 2,1 % 2,1 % 2,1 %
U- 4 2,2 % 2,2 % 2,2 % 2,2 %
U- 5 2,3 % 2,3 % 2,3 % 2,3 %
U- 6 2,7 % 2,7 % 2,7 % 2,7 %
U- 7 3,0 % 3,0 % 3,0 % 3,0 %
U- 8 3,1 % 3,1 % 3,1 % 3,1 %
U- 9 3,3 % 3,3 % 3,3 % 3,3 %
U-10 3,4 % 3,4 % 3,4 %  
U-11 3,8 % 3,8 %    
U-12 4,4 %      
 
1. Quartil

12 × 25 % = 3,0

(2,1+2,2): 2 = 2,15

11 × 25 % = 2,75

U-3 = 2,1

10 × 25 % = 2,5

U-3 = 2,1

9 × 25 % = 2,25

U-3 = 2,1
Median

12 × 50 % = 6,0

(2,7+3,0): 2 = 2,85

11 × 50 % = 5,5

U-6 = 2,7

10 × 50 % = 5,0

(2,3 + 2,7): 2 = 2,5

9 × 50 % = 4,5

U-5 = 2,3
3. Quartil

12 × 75 % = 9,0

(3,3+3,4) : 2= 3,35

11 × 75 % = 8,25

U-9 = 3,3

10 × 75 % = 7,5

U-8 = 3,1

9 × 75 % = 6,75

U-7 = 3,0
 

Tz. 302

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Zu dieser Eins...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge