Tz. 172

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Grundlage des Fremdvergleichs sind die zur Zeit des Vertrags- bzw Geschäftsabschlusses in den für die Preisfindung maßgeblichen Bereichen herrschenden Verhältnisse, wobei erkennbare Tendenzen bereits zu berücksichtigen sein werden. Das gilt sowohl für den Bereich der Kosten als auch für die Marktsituation (s Rn 3.1.2.1 Verw-Grds 1983 und Rn 3.4.12.8 Verw-Grds 2005). Allerdings sind auch fremdübliche (branchenübliche) Preisanpassungen (Bindungsfristen) zu beachten.

 

Tz. 173

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die OECD beschäftigt sich in Kapitel III Abschn B.2 (Rn 3.69 bis 3.71) der OECD-GL 2010 umfassend mit dem "Zeitpunkt der Verrechnungspreisbestimmung". Die Aussagen sind aber widersprüchlich.

Rn 3.69 beschreibt den "Arm’s Length-Price-Setting-Ansatz" (PSA). Nach diesem Ansatz setzt der Stpfl auf Grundlage der verlässlichsten Informationen, die ihm im Zeitpunkt der Vereinbarung der konzerninternen Geschäftsvorfälle vernünftigerweise zugänglich sind, seine Verrechnungspreise fest. Der Stpfl erstellt eine Verrechnungspreisdokumentation, um zu zeigen, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat, um den Fremdvergleichsgrundsatz in diesem Zeitpunkt zu befolgen.

 

Tz. 174

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Rn 3.70 beschreibt hingegen den abweichenden "Arm’s Length Outcome-Testing-Ansatz" (OTA). Nach diesem Ansatz legt der Stpfl am Jahresende im Zuge der Erstellung seiner St-Erklärung dar, dass das tats Ergebnis seiner konzerninternen Geschäftsvorfälle unter Verwendung aller in diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen dem Fremdvergleichsgrundsatz entspr. Dieser Ansatz einer "Ist-Verhältnisprüfung" soll vor allem bei der (nachträglichen) Prüfung der Verrechnungspreise durch die Fin-Verw zum Ansatz kommen.

Die OECD stellt in Rn 3.71 fest, dass in den Mitgliedstaaten beide Ansätze verwendet werden und weist auf mögliche Besteuerungskonflikte hin, wenn zwei beteiligte Staaten unterschiedliche Ansätze verwenden. Die OECD verpflichtet die Staaten jedoch nicht, beide Ansätze zuzulassen.

 

Tz. 175

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die dt Fin-Verw geht in ihren Aussagen in den Verw-Grds-Verfahren zur Plankostenrechnung (s Tz 254ff) vom PSA-Ansatz aus. Dem kann nur zugestimmt werden. Ein OTA-Ansatz entspr nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, da Informationen verwendet werden, die unabhängige Dritte niemals für ihre Preisbestimmung verwenden könnten.

 

Tz. 176

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

vorläufig frei

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