Tz. 50

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Infolge der zunehmenden nationalen Regelungen zur Dokumentation von Verrechnungspreisen können sich finanzielle Belastungen für die betroffenen Unternehmen neben den vorgenannten St-Belastungen und den entspr (Voll)Verzinsungen zunehmend auch aus "formellen" Fehlern ergeben. Ausführlich hierzu s Tz 1800ff.

Verfahrensrechtliche Probleme bei der Gegenberichtigung

 

Tz. 51

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Voraussetzung ist dabei, dass die dt Fin-Verw (grds iRe Verständigungsverfahrens oder EU-Schiedsgerichtsverfahrens) diese Gewinnkorrektur bei der ausl TG dem Grunde und der Höhe nach anerkennt. Hinsichtlich Einzelheiten zum Schiedsgerichtsverfahren s Tz 999, ABC-Stichwort "Schiedsgerichtsverfahren" und s Tz 77ff, und zum Verständigungsverfahren s Tz 999, ABC-Stichwort "Verständigungsverfahren". Ggf kommt auch eine Korrektur nach § 174 Abs 1 AO im EU-Fall in Frage, nachdem der BFH (s Urt des BFH v 12.05.2012, BFH/NV 2012, 1682) entschieden hat, dass nicht nur nach dt Recht erlassene St-Bescheide zu berücksichtigen sind, sondern zumindest auch ausl St-Bescheide eines anderen EU-Staates zu einer widerstreitenden Steuerfestsetzung im Inl führen können.

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