Die sich durch den Beschluss des BFH ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten dürften insbesondere bei Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen von Interesse sein, da es in derartigen Fällen – anders als bei fremden Dritten – sicherlich eher möglich sein wird, bereits vor Anschaffung ohne Vorbehalte in das zu erwerbende Objekt zu investieren.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Finanzverwaltung künftig in derartigen Fällen verhalten wird, denn der Beschluss des BFH wurde amtlich nicht veröffentlicht. Außerdem ist zu befürchten, dass dieses "Schlupfloch" doch noch im Rahmen eines künftigen Änderungsgesetzes gestopft wird.

 

Service: BFH v. 28.4.2020 – IX B 121/19, EStB 2020, 342 (Günther); Schumann, Anschaffungsnahe Herstellungskosten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG – Implikationen der jüngeren Rechtsprechung, EStB 2017, 481; Günther, Aufwendungen nach Grundstückserwerb als anschaffungsnahe HK-Typisierende Regelung durch den BFH, EStB 2016, 424 abrufbar unter steuerberater-center.de

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