Hans Groß beschäftigt 4 Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von jeweils 3.000 EUR. An die Krankenkassen muss er Insolvenzgeldumlagen i. H. v. jeweils 0,06 % des Bruttogehalts = jeweils 1,80 EUR, zusammen also 7,20 EUR, überweisen.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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4130/6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | 7,20 | 1742/3740 | Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 7,20 |
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