Wie der Name schon sagt, unterhalten influencende Personen nicht nur ihre Follower, sie können diese auch beeinflussen. Sie sind daher umso interessanter für Firmen und die Werbeindustrie geworden. Passt ein Influencer und/oder deren Follower zum möglichen Kundenprofil der werbenden Firma wird i.d.R. ein Vertrag geschlossen, in dem die Zusammenarbeit weitergehend geregelt wird. Oftmals ist darin geregelt, dass die influencende Person ein Produkt oder eine Dienstleistung entweder aktiv bewerben soll, oder in einer gewissen Form präsentiert (z.B. das Tragen einer bestimmten Mütze in einem mind. 15-minütigen Video). Meist geschieht dies in Kombination mit dem Affiliate Marketing (s. unten). Die Produkte bekommt die influencende Person von der Firma zur Verfügung gestellt. Je nach Vertragsgestaltung kann die influencede Person die Gegenstände im Anschluss behalten oder muss sie an die Firma zurücksenden.

Beraterhinweis Es ist nicht unüblich, dass Firmen Influencern auch ohne Werbevertrag Produkte zusenden und darauf hoffen, dass diese in entsprechenden Posts oder Videos gezeigt werden. Verbleiben diese Produkte beim Influencer liegt eine Sachzuwendung vor.

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