Die der GbR durch die Judikative[16] attestierte Rechtsfähigkeit hatte bislang zur Folge, dass ein Rechtssubjekt existierte, welches über keine natürliche Publizität verfügt und – im Gegensatz zu allen anderen rechtsfähigen Personengesellschaften – nicht mit einer Registerpublizität ausgestattet ist.[17] Im Ergebnis konnten aufgrund des daraus resultierenden Publizitätsdefizits die Existenz, Identität und ordnungsgemäße Vertretung der GbR nicht zuverlässig festgestellt werden.[18]

Daher verfolgt das MoPeG drittens den Gedanken, das bestehende Publizitätsdefizit zu beseitigen und die Transparenz des Gesellschaftsverhältnisses darzustellen.[19]

[17] BT-Drucks. 19/27635, 101. S. hierzu auch Fleischer, DStR 2021, 434.
[18] BT-Drucks. 19/27635, 101.
[19] BT-Drucks. 19/27635, 102.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge