Zum Ende der 19. Legislaturperiode wurden verschiedene Gesetzesvorhaben abgeschlossen; insbesondere auch rund um das Personengesellschaftsrecht, welches nach Maßgabe des Koalitionsvertrages vom 14.3.2018[1] reformiert werden sollte. Als integraler Bestandteil der Modernisierung der Personengesellschaften ist

  • neben dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
  • das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

hervorzuheben. Letzteres läutet – neben vielen weiteren Aspekten – insbesondere eine Abschaffung des Gesamthandsvermögens ein.

Gesetzgeberische Eckdaten:

  • Das MoPeG wurde am 24.6.2021 in 2./3. Lesung durch den Bundestag angenommen[2] und einen Tag später, am 25.6.2021, durch den Bundesrat verabschiedet.[3]
  • Die Verkündung des MoPeG ist schließlich am 10.8.2021 erfolgt.[4]
  • Das MoPeG tritt zum 1.1.2024 in Kraft.[5]
[1] Koalitionsvertrag v. 14.3.2018, Zeile 6162 ff.
[2] BT-Plenarprotokoll 19/236 v. 24.6.2021, S. 30755C–30757C.
[3] BR-Plenarprotokoll 1006 v. 25.6.2021, S. 316.
[4] BGBl. I 2021, 3436.
[5] Art. 135 MoPeG.

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