Durch das Kassengesetz wurde per 1.1.2020 eine Belegausgabeverpflichtung (= Bonpflicht) für alle elektronischen Kassen eingeführt. Grundsätzlich kann auf Antrag und mit Zustimmung des zuständigen Finanzamts von einer Belegausgabepflicht abgesehen werden. Anträge auf "Branchenlösungen" dürften aufgrund einer Einzelfallbetrachtung wohl ins Leere laufen. Lesen Sie im Beitrag von Herrn Dr. Arconada, wie Sie einen begründeten Antrag auf Ausnahmen von der "Belegausgabepflicht" abrechnen können.
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