Kurzbeschreibung

Mithilfe der Vorerfassungsbögen können alle erforderlichen Daten für die Neubewertung von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten erhoben werden. Per Schnittstelle können die Daten in einem weiteren Schritt in die Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" zur sicheren und schnellen Bearbeitung und Übermittlung der Feststellungserklärung übertragen werden.

Wichtige Hinweise

Mit der Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" können alle erforderlichen Daten für die Neubewertung von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten einfach und intuitiv in Kollaboration mit den Mandanten erhoben werden. Für Zwecke der Vorarbeit können Sie mithilfe der Vorerfassungsbögen die benötigten Angaben bereits vor Nutzung der Software sammeln. Per Schnittstelle können die Daten in einem weiteren Schritt in die Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" zur sicheren und schnellen Bearbeitung und Übermittlung der Feststellungserklärung übertragen werden.

Für die neue Grundsteuer, die ab 1.1.2025 erhoben wird, bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu.

Stichtag ist der 1.1.2022. Dann startet die erste Hauptfeststellung. Damit die Finanzämter die Bewertung durchführen können, müssen die Steuerpflichtigen eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" gemäß § 228 BewG abgeben.

Ab 1.7.2022 ist die elektronische Übermittlung der Erklärung möglich. Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.

Die für die Erklärungen erforderlichen Daten finden sich insbesondere in Einheitswertbescheiden, Flurkarten und Grundbuchauszügen. Diese müssen herausgesucht und bei Bedarf angefordert werden – was Zeit kostet.

Mit den Vorerfassungsbögen können die für die Neubewertungen notwendigen Angaben (von Ihren Mandanten) erfasst werden. Für das Bundesmodell und die Ländermodelle gibt es eigene, abweichende Vorerfassungsbögen.

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