Kurzbeschreibung

Mithilfe dieser Vorerfassungsbögen können Sie Daten für die Neubewertung von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten verschiedener Mandanten sammeln und als zentrale Import-Datei per Schnittstelle in die Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" importieren. Über die Mandantennummer werden die Grundstücksdaten nach dem Import den jeweiligen Mandanten zugeordnet.

Wichtige Hinweise

Für die neue Grundsteuer, die ab 1.1.2025 erhoben wird, bewerten die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu.

Stichtag ist der 1.1.2022. Dann startet die erste Hauptfeststellung. Damit die Finanzämter die Bewertung durchführen können, müssen die Steuerpflichtigen eine "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" gemäß § 228 BewG abgeben.

Seit 1.7.2022 ist die elektronische Übermittlung der Erklärung möglich, der 31.1.2023 ist der letzte Abgabetermin[1]. Dieser gilt auch für steuerlich beratene Mandanten.

Mit der Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" können Sie die Feststellungserklärungen über einen automatisierten Workflow einfach und intuitiv erstellen und über die ELSTER-Schnittstelle fristgerecht an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Für Zwecke der Vorarbeit empfiehlt es sich, die für die Neubewertungen von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten erforderlichen Daten, die sich insbesondere in Einheitswertbescheiden, Flurkarten und Grundbuchauszügen finden, frühzeitig zu sammeln. Da die Daten ggf. einzeln herausgesucht werden müssen, können Sie in der Kanzlei mit den Vorerfassungsbögen "für mehrere Mandanten" die Angaben verschiedener Mandanten zentral sammeln und im nächsten Schritt als eine zentrale Datei in die Haufe-Partnersoftware "GrundsteuerDigital" importieren. Über die Mandantennummer (Pflichtangabe) werden die Grundstücksdaten nach dem Import den jeweiligen Mandanten zugeordnet.

Für das Bundesmodell und die Ländermodelle gibt es eigene, abweichende Vorerfassungsbögen.

[1] Ursprünglich war die Abgabefrist 31.10.2022 vorgesehen. Die Finanzminister der Länder haben sich jedoch auf der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 auf eine bundesweite Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung um drei Monate, also bis zum 31.1.2023 verständigt. Mehr dazu lesen Sie hier

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