Der Grundsteuermessbetrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Er ist die Summe des Produkts aus dem Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens und der Grundsteuermesszahl und des Produkts aus den Äquivalenzbeträgen von Wohn- und Nutzflächen und der Grundsteuermesszahl.

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