Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: FG Bremen, Urteil v. 3.11.2022, 2 K 51/22

Verfahren beim BFH: III R 43/22

Hinweis

Konkret wird der BFH die folgenden Rechtsfragen zu beantworten haben:

1. Ist ein nach Beendigung der Grundausbildung absolvierter freiwilliger Wehrdienst als (militärische) Ausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen? Entspricht der freiwillige Wehrdienst dem freiwilligen sozialen Jahr nach § 2 Abs. 2d BKGG?

2. Handelt es sich im Falle einer parallelen Verfolgung zweier Ausbildungswege um eine dem Kind zuzubilligende Orientierungsphase, wenn die Absicht besteht, den ersten Weg für den alternativen Weg zu beenden? Konnte die Ausbildungsbereitschaft bis zur Aufnahme des Studiums hinreichend nachgewiesen werden?

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