Gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG führt die Abfindung des Gesellschafters unterhalb des steuerlich zu ermittelnden gemeinen Werts in Höhe der Differenz zwischen
- gemeinem Wert und
- Abfindungsbetrag
zu einer schenkungsteuerpflichtigen Schenkung des Gesellschafters an die Gesellschaft. Als "Beschenkten" fingiert § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG im Fall die verbleibenden Gesellschafter.
Lösung:
Im Beispiel liegt danach eine Schenkung i.H.v. 3 Mio. EUR vor.
Beachten Sie: Sind die Gesellschafter nahestehende Personen, sind die entsprechenden verminderten Steuersätze und Freibeträge anzuwenden (§ 15 Abs. 4 ErbStG). Anderenfalls drohen Schenkungsteuersätze von bis zu 50 %.
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