Gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG führt die Abfindung des Gesellschafters unterhalb des steuerlich zu ermittelnden gemeinen Werts in Höhe der Differenz zwischen

  • gemeinem Wert und
  • Abfindungsbetrag

zu einer schenkungsteuerpflichtigen Schenkung des Gesellschafters an die Gesellschaft. Als "Beschenkten" fingiert § 7 Abs. 7 S. 2 ErbStG im Fall die verbleibenden Gesellschafter.

 

Lösung:

Im Beispiel liegt danach eine Schenkung i.H.v. 3 Mio. EUR vor.

Beachten Sie: Sind die Gesellschafter nahestehende Personen, sind die entsprechenden verminderten Steuersätze und Freibeträge anzuwenden (§ 15 Abs. 4 ErbStG). Anderenfalls drohen Schenkungsteuersätze von bis zu 50 %.

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