Alternativ möglich erscheint die Verknüpfung

  • von NFT und
  • dem durch das NFT verbrieften Recht

durch aufschiebende Bedingungen dergestalt, dass die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – z.B. der Kauf eines Anteils – unter der aufschiebenden Bedingung einer im Netzwerk bestätigten Token-Transaktion (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen.

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