In der Regel haben Mandanten das Steuer- und Haftungsrisiko der Wegzugbesteuerung nicht präsent. Dabei sind die Folgen eines ungeplanten Wegzugs mitunter dramatisch – insbesondere aufgrund der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassung des § 6 AStG. Nachstehender Beitrag befasst sich mit der gesetzgeberischen Neufassung des § 6 AStG und gibt Hinweise zu Gestaltungsüberlegungen.

§ 6 AStG sieht in der Rechtsfolge grundsätzlich

  • die vollständige Versteuerung der stillen Reserven der „mitgenommenen "Beteiligung" und
  • bei Rückkehrwillen keine vollständige Stundung, sondern nur noch eine über 7 Jahre ratierliche Ratenzahlung vor.

Fiktion einer Veräußerung i.S.d. § 17 EStG: Im Rahmen der Wegzugbesteuerung nach § 6 AStG fingiert das Gesetz eine Veräußerung i.S.d. § 17 EStG für den Fall, dass das inländische Besteuerungsrecht für entsprechende Beteiligungen verloren geht.

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