In einigen Staaten, z. B. in den USA[1], wird diese Methode verwendet, um darüber zu entscheiden, ob die Verrechnungspreise bei einer Gesellschaft eingehend geprüft werden sollen. Damit wird sie also nicht zur Bestimmung der Verrechnungspreise verwendet, sondern als Aufgriffskriterium für Prüfungsfälle.

Problematisch ist auch die Bestimmung von Vergleichsumsatzrenditen. Diese schwanken sehr stark, sodass unterschiedliche Renditezahlen nur bedingt vergleichbar sind.

[1] A. A. offenbar Vögele/Raab, in Vögele/Borstell/Engler, Verrechnungspreise, 2020, Kap. D Rz. 252: "gleichwertig gegenüber den Standardmethoden".

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