Mit einer nationalen Umsetzung der sog. "EU-Whistleblower-Richtlinie" durch das HinSchG bekämen Hinweisgeber/-innen in Deutschland zukünftig endlich Rechtssicherheit, wenn sie Missstände oder Straftaten in Unternehmen melden – und das nicht nur bei Verstößen gegen EU-Recht, sondern auch bei Straftatbeständen wie Korruption oder Steuerhinterziehung.

Ein Blick in die aktuelle Gesamtstatistik zeigt, dass der sog. Korruptionswahrnehmungsindex der Länder in der EU auch im Jahr 2022 zur Korruptionsmessung beitrug. In Deutschland liegt der messbare Korruptionsgrad somit insgesamt zwar auf verhältnismäßig geringem Niveau, jedoch bleibt die zukünftige Implementierung eines Hinweisgebersystems auch aus Compliance-Gründen in Deutschland bedeutsam.

Quelle: Statista

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