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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Malta am 17. Juni 2010 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 8. März 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2001 II S. 1297, 1298) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel III Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. [2].

[1] In Kraft getreten am 4.3.2011.
[2] Inkrafttreten noch offen; vgl. Art. III Abs. 2 des Protokolls.

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