[Vorspann]

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in London am 12. Januar 2021 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (BGBl. II S. 1333, 1334; 2015 II S. 1297, 1298) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 Ermächtigung

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut des durch dieses Gesetz geänderten Abkommens in der vom Inkrafttreten des Protokolls an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.[2].

[1] In Kraft getreten am 24.7.2021.
[2] In Kraft getreten am 17.12.2021, BGBl 2022 II S. 124.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge