Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte gehören zum Personenkreis der Verpflichteten i. S. d. Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Zum Kreis der Verpflichteten zählen auch die Steuerbevollmächtigten sowie die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine.

Alle Verpflichteten nach dem GwG – also auch Steuerberater – müssen sich bei der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Die Registrierung musste spätestens zum 1.1.2024 erfolgen. Die Registrierung ist unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung notwendig. Die Notwendigkeit ergibt sich aus § 45 Abs. 1 GwG "Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 haben sich unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch zu registrieren."

Sofern noch nicht erfolgt, ist eine Registrierung im elektronischen Meldeportal "goAML" der FIU dringend nachzuholen.[1] Als Anleitungshilfe dient das Handbuch goAML Web Portal, welches von der genannten Website heruntergeladen werden kann.

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