Sie hätten

  • für das FA den Charakter einer Dienstanweisung,
  • während es sich für den Steuerpflichtigen um das Angebot der Verwaltung für eine tatsächliche Verständigung im Rahmen einer Schätzung handele, das er annehmen kann, aber nicht muss.[49]

Solange die AfA-Tabelle die ND eines Wirtschaftsgutes im Einzelfall vertretbar abbildet, ist die Finanzverwaltung an die Erfahrungswerte der Tabelle im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung gebunden.[50]

Die amtliche AfA-Tabelle ist auch anwendbar, wenn das Wirtschaftsgut

  • im Rahmen eines Betriebes genutzt,
  • aber im Privatvermögen gehalten wird,

da sie nicht darauf abstellten, in welcher Art von Vermögen ein Wirtschaftsgut gehalten wird, sondern darauf, wo und wie es genutzt wird.[51]

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