Auch die ggf. abweichende kürzere Dauer eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses begründet keine (voraussichtliche) tatsächliche ND des Gebäudes.[14]Beachten Sie: Das gilt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn das vermietete Wirtschaftsgut speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten ist und nach Ablauf des Mietvertrages geringere Mieten zu erzielen seien, da die bloße Ertragsminderung keinen wirtschaftlichen Verbrauch bedeute.

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