Folgende Erscheinungsformen von Funktionsverlagerungen werden unterschieden[1]:

  • "Funktionsausgliederung": Dies ist die vollständige Aufgabe bestimmter Funktionen und deren Verlagerung zusammen mit den damit verbundenen Chancen und Risiken, d. h. einschließlich des Gewinnpotenzials. Dies ist z. B. gegeben, wenn die gesamte Produktion in das Ausland verlagert wird.
  • "Funktionsabschmelzung": Diese liegt vor, wenn die Funktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken, d. h. das Gewinnpotenzial vermindert wird. Dies ist etwa der Fall, wenn eine bisher als Eigenhändler tätige Vertriebstochtergesellschaft zukünftig nur noch als Kommissionär tätig wird.
  • "Funktionsabspaltung": Hiervon ist auszugehen, wenn eine Teilfunktion auf einen Auftragnehmer verlagert wird. Ein solcher Fall liegt z. B. vor, wenn die Produktion einer bestimmten Maschinenkomponente auf einen Lohnfertiger oder konzerninterne Dienstleistungen ausgelagert wird.[2]
  • "Funktionsausweitung": Es erfolgt ein Ausbau der Funktion einer Gesellschaft über die bisherige Tätigkeit hinaus, ohne dass die Funktionen und Risiken einer inl. Gesellschaft beeinträchtigt werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die im Inland vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen und deshalb im Ausland zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, ohne die inl. Kapazitäten zu verringern.
[1] Mittlerweile ganz h. M.; hierzu z. B. Zech, Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen, 2009, 210ff., m. w. N.
[2] Zur Diskussion der Zusammenlegung von Produktion und Vertrieb Zech, IStR 2009, 418ff.; kritisch dazu Ditz, IStR 2009, 421ff.

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