Rz. 17

Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe der auf die Einlage geleisteten tatsächlichen Zahlungen. Sukzessive Einzahlungen erhöhen die Bemessungsgrundlage schrittweise, Zuschüsse mindern sie[1].

Kann die Mitgliedschaft in der Genossenschaft bei Ende des Förderzeitraums gekündigt werden, und ist auf der Grundlage des Zahlungsplans bei sukzessiver Einzahlung bis zu diesem Zeitpunkt die Mindesteinlage (Rz. 5) nicht voll erbracht, liegt keine "Anschaffung des Geschäftsanteils" vor; ein Anspruch auf EigZul besteht nicht[2].

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