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§ 17 EigZulG erweitert die Förderung des eigengenutzten Wohnungseigentums, indem er auch den Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften begünstigt. Die innere Rechtfertigung hierfür ergibt sich aus dem Gedanken, im Bereich des genossenschaftlich organisierten Wohnens einen Anreiz für die Bildung von Kapital und über diesen Weg auch für den Erwerb von Wohnungseigentum zu schaffen.

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