Rz. 43

Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden durch die Insolvenzsicherung gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in einem begrenzten Umfang gesichert. Die Mittel werden durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber, die betriebliche Altersversorgungen zugesagt haben, im Rahmen eines Pensionssicherungsvereins VVaG aufgebracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge