Rz. 163

Der Unternehmensverkauf an Dritte bewirkt die Übertragung des Unternehmens auf Fremde, die keine gesetzlichen Erben sind. In der Praxis existieren hierzu verschiedene Varianten[1].

[1] Spiegelberger, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2009, § 4 Rz. 57ff.

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