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Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es möglich, den Unternehmensnachfolger als Kommanditisten in eine KG aufzunehmen und ihn nach und nach mit Kapitalanteilen auszustatten. Insoweit kann der Übergeber bereits zu Lebzeiten wesentliches Vermögen schenkweise übertragen und somit die Unternehmensnachfolge selbst gestalten. Aufgrund der beschränkten Befugnisse der Kommanditisten bei der Führung der Gesellschaft kann der Übergeber sich seine Rechtsposition bis auf Weiteres sichern. Mittels eines Anstellungsverhältnisses kann der Übernehmer bereits in die Führung der KG einsteigen. Denkbar ist die Zuweisung einer Prokura, damit der Übernehmer bereits in eine Leitungsposition im Unternehmen wechselt und bei der endgültigen Übernahme keine (insbesondere Akzeptanz-) Probleme erfährt.

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