Rz. 16

Steuerabzugsbeträge sind durch die Gewinnermittlung nach der Tonnage nicht abgegolten. Eine Anrechnung ausl. Steuern nach § 26 KStG scheidet aber aus.[1]

[1] BMF v. 10.7.2023, IV C 6 – S 2133-a/20/10001:003, Rz. 42, BStBl I 2023, 1486.

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